E-Bike Leasing
Der Gesetzgeber hat entschieden: Für alle E - Bikes gilt ab sofort das Gleiche wie für Dienstwagen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer profitieren.
> Abgaben- und Steuerersparnis durch 0,25%- Regelung und Gehaltsumwandlung
> Neu: "attraktiven Leasing- Angeboten mit einem deutlichen Sparvorteil gegenüber Kauf*"
Das bedeutet: Weil die Kosten für das Dienst- Bike aus dem Bruttogehalt bestritten werden, veringert sich das zu versteuernde Einkommen und der Staat spendiert über Abgaben- und Steuerersparnisse einen Teil dieser Kosten.
Wer also sein Dienstrad least, spart richtig Geld.
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